Sie sind Unternehmer und interessieren sich für das Betriebliche Gesundheitsmanagement?
Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner für die Planung und Durchführung von BGM-Maßnahmen und Gesundheitsförderung in Unternehmen.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement sorgt langfristig für ein gesundes Unternehmen und leistungsstarke Mitarbeiter. Stellen Sie sich als Unternehmer den Herausforderungen der heutigen Zeit und unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter, die Einflüsse der ständig verändernden Arbeitsbedingungen auf deren Gesundheit zu meistern. Mit der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements sorgen Sie dafür, dass das Leistungspotential Ihrer Mitarbeiter aufrechterhalten wird und sichern Sie so Ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Infos zum "Betrieblichen Gesundheitsmanagement"
· Pro Kalenderjahr stehen jedem Mitarbeiter 600,- Euro zur Gesundheitsförderung zur Verfügung
· Diese Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und der Verhinderung oder Verminderung von Krankheitsrisiken dienen ( z.B. durch unsere zertifizierten Präventionskurse)
· Die Kurse müssen bestimmten Qualitätskriterien genügen und z.B. nach § 20 SGB V zertifiziert sein
- 600-Euro-Gesundheitsförderung (jährlich): Der Arbeitgeber wählt geeignete (zertifizierte) Gesundheitsmaßnahmen aus und dokumentiert diese ordnungsgemäß in seiner Buchhaltung
- Als Arbeitnehmer: Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Vorgesetzten, um zu erfahren, welche betrieblichen Gesundheitsleistungen Ihr Unternehmen anbietet und wie Sie diese nutzen können.
- Als Arbeitgeber: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre Fragen und Wünsche beantworten können.
Benötigt man eine Bescheinigung ?
- Teilnahmebescheinigung: Ein Nachweis, dass der Arbeitnehmer an einem Kurs oder einer Maßnahme teilgenommen hat.
- Zahlungsbeleg: Ein Nachweis über die Kosten der Maßnahme.
- Kopie des Zertifikats (vom Anbieter): Der Kurs oder die Maßnahme muss von den Krankenkassen oder der "Zentralen Prüfstelle Prävention" nach § 20 SGB V zertifiziert sein. Dies ist der wichtigste Nachweis für das Finanzamt.